Gastbeitrag - Beleidigung eines Vorgesetzten

Wir freuen uns, Ihnen den zweiten Gastbeitrag unserer Partner, der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung stellen zu können.

„Diesen kleinen Wicht schmeiß´ ich aus dem Fenster. Ich lass´ mir das nicht länger gefallen. … Ich sage dir, bald passiert was.“

Der Kläger – beschäftigt im öffentlichen Dienst – war seit über 13 Jahren in der Buchhaltung tätig. Gegenüber einer Kollegin äußerte er nach einer wiederholten Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten die in der Überschrift genannten Worte. Weiter ließ sich der Kläger vernehmen: „Ich bin kurz vor´m Amoklauf, ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“

Der Kläger erhielt daraufhin die außerordentliche und fristlose Kündigung, hilfsweise eine fristgerechte Kündigung. Hiergegen erhob er Kündigungsschutzklage.

Das Arbeitsgericht hat dem Kläger den Kündigungsschutz versagt. Nach Beweisaufnahme, durch Vernehmung der Kollegin, ist es zum Ergebnis gekommen, dass die von dem Kläger ausgesprochenen Drohungen als ernst gemeint wahrgenommen werden mussten und von ihm auch ernst gemeint waren. Die Ankündigung, einem (vorgesetzten) Mitarbeiter Leid anzutun, rechtfertige die außerordentliche und fristlose Kündigung ebenso wie die Ankündigung eines Amoklaufes.

Es kann überhaupt keine Frage sein, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, der ernsthaft Drohungen ausspricht, wie sie in dem hier vorliegenden Falle zugrunde liegen. Eine Weiterbeschäftigung des Klägers, auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ist in solchen Fällen keinem Arbeitgeber zumutbar.

Fraglich ist im vorliegenden Fall allerdings, ob der Kläger die von ihm ausgesprochenen Drohungen tatsächlich ernst gemeint hat oder ob er nicht für einen kurzen Moment verbal „die Nerven verloren hat“ und – erkennbar – nicht wirklich das gemeint hat, was er in seiner Wut von sich gegeben hat.

Wir danken Herrn Philipp Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, der uns freundlicherweise diesen Beitrag zur Verfügung gestellt hat.

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