Anhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze – Das müssen Sie für Ihre Arbeitnehmer wissen

Ausgangssituation:

Minijobber, ohne zusätzlichen Hauptjob, müssen sich in einigen Fällen selbst krankenversichern (entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenkasse).

Ein Beschäftigter im sogenannten „Übergangsbereich“ mit einem Arbeitsentgelt in Höhe von bisher 450,01 € und 1.300,00 € ist automatsch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und zahlt Beiträge in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.

Die Pflichtversicherung hat in diesem Fall den Vorteil, dass bei Geringverdienern (Verdienst in Höhe von 0,00 € bis 1.300,00 €) ein niedrigerer Beitrag zu zahlen ist, als in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Neuerung:

Seit dem 01.10.2022 beträgt der Mindestlohn 12,00 € pro Arbeitsstunde, weshalb auch die Minijob-Grenze von 450,00 € auf 520,00 € angehoben wurde.

Beschäftigungsverhältnisse, welche bereits vor dem 01.10.2022 bestanden haben und bei denen bisher ein Bruttogehalt zwischen 450,01 € und 520,00 € pro Monat vereinbart war werden somit zu einem Minijob.

Arbeitnehmer können nun einmalig selbst entscheiden, ob sie ab dem 01.10.2022 für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die bisherige Pflichtversicherung in der Krankenkasse beibehalten oder sich auf Antrag befreien lassen möchten.

Wenn die Pflichtversicherung beibehalten wird, werden die Beiträge wie bisher errechnet und an die gesetzliche Krankenkasse übermittelt.

Sollte sich der Arbeitnehmer für eine Befreiung in den genannten Sozialversicherungszweigen entscheiden, kommen die ab dem 01.10.2022 geltenden Minijob-Regelungen zur Anwendung. Dies bedeutet auch, dass im Rahmen des Minijobs nur eine Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann beantragt werden.

Sollten Sie Mitarbeiter in dieser Gehaltsspanne beschäftigen, besteht bei diesen Arbeitnehmern somit dringender Handlungsbedarf, damit die Gehaltsabrechnungen im Oktober 2022 korrekt durchgeführt werden können.

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