Die Corona-Krise nimmt erheblichen Einfluss auf die Patientenversorgung in Ihren Arztpraxen und MVZ. Das Leistungsgeschehen ist in fast allen Fachbereichen während der Corona-Krise atypisch.
Dabei stellen sich für Sie als Praxisinhaber selbstverständlich wirtschaftliche Fragen.
Am 27.03.2020 wurde das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz durch den Bundesrat beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, auch die ambulante Versorgung während der Coronavirus-Pandemie bei reduzierter Inanspruchnahme durch Patienten zu sichern und drohende Praxisschließungen abzuwenden.
Bisher konnten Sie Ihren Mitarbeitern Gutscheine, Geschenkkarten oder Barauslagen gegen Vorlage eines Belegs bis zu einer Höhe von 44,00 € pro Monat erstatten. Dies ändert sich ab 2020.
Jedes Jahr zu Weihnachten verschicken Unternehmen Weihnachtsgeschenke an ihre Kunden. Wir haben uns bereits vor einigen Jahren dazu entschlossen, unseren Mandanten kein Werbegeschenk, sondern einer gemeinnützigen Organisation eine Spende zukommen zu lassen. Die Resonanz darauf war ausschließlich positiv. Daher behalten wir diese Tradition bei. In diesem Jahr haben wir uns für eine Baumpatenschaft beim Dresdner Verein TreeDD entschieden.