Wenn Sie als Unternehmer einen Firmenwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen möchten, können Sie dies gegenüber dem Finanzamt entweder mit der 1%-Regel oder einem Fahrtenbuch nachweisen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und welche Vorteile die jeweilige Berechnungsmethode bietet.