Wir freuen uns, Ihnen heute wieder einen Gastbeitrag unserer Partner, der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung stellen zu können.
Überlassen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ein Jobrad, führt dies zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit. Die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter wird gefördert und gleichzeitig die Bindung zum Unternehmen gestärkt, da das Jobrad bei Kündigung an Sie zurückgegeben werden muss.
Wir freuen uns, Ihnen den dritten Gastbeitrag unserer Partner, der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung stellen zu können.
Wir freuen uns, Ihnen den zweiten Gastbeitrag unserer Partner, der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung stellen zu können.
Wir freuen uns darauf, Ihnen in den nächsten Tagen drei Gastbeiträge unserer Partner, der Kanzlei Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, zum Thema Arbeitsrecht zur Verfügung stellen zu können.